Obligatorische Sonderbewilligung für Fasnachtswagen im Kanton Basel-Landschaft
Information über die Neuregelung für Fasnachtswagen auf kantonalen Strassen

Ab diesem Jahr ist im Kanton Basel-Landschaft eine offizielle Sonderbewilligung erforderlich, wenn ein Fasnachtswagen auf kantonalen Strassen bewegt wird. Dies betrifft alle Wagen (inkl. An- und Rückreise aus AG, SO oder dem Elsass), da diese Fahrten rechtlich nicht als landwirtschaftliche Transporte gelten. Die Bewilligung ist kostenpflichtig, die Gebührenhöhe ist noch offen.

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Abwicklung über die Wage-IG
Da das Einzel-Anmeldeverfahren beim ASTRA kompliziert ist, bietet die Wage-IG ein Sammelverfahren für alle Wagen der Basler Fasnacht an. Hierfür müssen bis Ende Januar folgende Informationen an info(at)wage-ig.ch eingereicht werden:
- •Kontrollschild des Zugfahrzeugs
- •Typ des Zugfahrzeugs
- •Genauer Standort (Abfahrts- und Rückfahrort)
- •Technische Details gemäss Fragebogen
WICHTIG: Die Bewilligungspflicht gilt ausnahmslos sowohl für die Hinfahrt als auch für die Rückfahrt.