Basel / Baselland12:00 | 23. JANUAR 2026

Obligatorische Sonderbewilligung für Fasnachtswagen im Kanton Basel-Landschaft

Information über die Neuregelung für Fasnachtswagen auf kantonalen Strassen

Obligatorische Sonderbewilligung für Fasnachtswagen im Kanton Basel-Landschaft

Ab diesem Jahr ist im Kanton Basel-Landschaft eine offizielle Sonderbewilligung erforderlich, wenn ein Fasnachtswagen auf kantonalen Strassen bewegt wird. Dies betrifft alle Wagen (inkl. An- und Rückreise aus AG, SO oder dem Elsass), da diese Fahrten rechtlich nicht als landwirtschaftliche Transporte gelten. Die Bewilligung ist kostenpflichtig, die Gebührenhöhe ist noch offen.

Bildquelle: Gemini AI / Google

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Abwicklung über die Wage-IG

Da das Einzel-Anmeldeverfahren beim ASTRA kompliziert ist, bietet die Wage-IG ein Sammelverfahren für alle Wagen der Basler Fasnacht an. Hierfür müssen bis Ende Januar folgende Informationen an info(at)wage-ig.ch eingereicht werden:

  • Kontrollschild des Zugfahrzeugs
  • Typ des Zugfahrzeugs
  • Genauer Standort (Abfahrts- und Rückfahrort)
  • Technische Details gemäss Fragebogen

WICHTIG: Die Bewilligungspflicht gilt ausnahmslos sowohl für die Hinfahrt als auch für die Rückfahrt.