Basler Fasnacht16:30 | 23. JANUAR 2026

Neue Regelung - Motorisierte Waggiswagen am Fasnachtsdienstag nicht mehr erlaubt

Ab Fasnacht 2026 dürfen motorisierte Fahrzeuge während der Kinderfasnacht am Dienstagnachmittag nicht mehr in die Basler Innenstadt fahren.

<span class='text-amber-500'>Neue Regelung</span> - Motorisierte Waggiswagen am Fasnachtsdienstag nicht mehr erlaubt

Das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) hat eine wichtige Änderung für die kommende Fasnacht bekannt gegeben: Ab 2026 sind motorisierte Fahrzeuge während der Kinderfasnacht am Dienstagnachmittag in der Innenstadt verboten. Dies betrifft insbesondere die beliebten Waggiswagen, auf denen traditionell verkleidete Kinder Süssigkeiten und Orangen verteilen.

Sicherheit der Kinder hat oberste Priorität

Die Behörden begründen den Entscheid mit der stetig wachsenden Zahl an Kindern und Besuchenden am Fasnachtsdienstag. «Immer mehr Menschen geniessen den ‹Fasnachtszyschtig›, immer mehr Kinder nehmen aktiv teil. Damit steigt aber auch das Risiko», heisst es in der offiziellen Mitteilung. Man wolle nicht abwarten, bis ein schwerer oder tödlicher Unfall geschehe.

Vom Verbot betroffen sind neben motorisierten Waggiswagen auch elektrisch angetriebene Bikes, Roller und Trottinette während der Kinderfasnacht am Dienstagnachmittag.

Wage-IG zeigt Verständnis

Die Wage-IG, die 114 von 120 beim Fasnachts-Comité gemeldeten Wagen-Cliquen vertritt, reagiert mit Verständnis auf die neue Regelung. Roger Borgeaud, Obmann der Wage-IG, erklärt: «Wir waren nicht überrascht, ein solches Verbot hat sich abgezeichnet.» Dennoch sei der Entscheid für gewisse Wagen-Cliquen hart, besonders für jene, die extra einen zweiten Wagen für den Dienstag bauen.

Auswirkungen auf die Wagen-Cliquen:
  • Viele Cliquen bauen speziell für die Kinderfasnacht einen zweiten, kleineren Wagen
  • Der Dienstag war für viele ein wichtiger Tag zur Nachwuchsgewinnung
  • Einige Cliquen befürchten Schwierigkeiten bei der Nachwuchsförderung
  • Die Wage-IG sieht die neue Regelung auch als Chance für kreative Alternativen

Neue kreative Lösungen gefragt

Die Wage-IG ermutigt ihre Mitglieder, die Herausforderung anzunehmen: «Die Wägeler sollten dies als Ansporn nehmen, mit kreativen Ideen den Nachwuchs weiterhin für die Wagenfasnacht zu begeistern.» Denkbar sind etwa kleinere, handgezogene Wagen oder innovative Requisiten, die den Geist der Fasnacht weiterleben lassen.

Wichtig: Die grossen Umzüge am Montag- und Mittwochnachmittag (Cortège) sind von dieser Regelung nicht betroffen. Waggiswagen bleiben weiterhin ein fester Bestandteil der Basler Fasnacht an diesen Tagen.

Die neue Regelung tritt erstmals an der Fasnacht 2026 in Kraft, die vom 23. bis 25. Februar 2026 stattfindet. Wir sind gespannt, welche kreativen Alternativen unsere Fasnachtsfamilie entwickeln wird!